ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Rehabilitationssport ist ein gezieltes Gruppensportangebot zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Körpers und zur Steigerung der konditionellen Grundeigenschaften - Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Bewegungssicherheit.
Diese Maßnahmen kommen für Sie in Frage, falls Sie Risikofaktoren zu orthopädischen Erkrankungen Ihres Bewegungssystems aufweisen, oder auch wenn Sie an einer chronisch orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung leiden, z.B. Arthrose, Skoliose, Morbus Scheuermann oder Morbus Bechterew.
Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und/oder zu erhalten. Bei bestehender Einschränkung existiert ein Rechtsanspruch auf Sport! Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung für die Teilnahme am Rehasport ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger.
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.
Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unserer Trainingsstätte.